Aktion „zukunft-friedhof.jetzt“

Mitmach-Aktion zur Zukunftssicherung der Friedhöfe:

  

Aktion: Zukunft Friedhof – jetzt!

Im Rahmen einer gemeinsam Aktion mit dem Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD) und dem Verein zu Förderung der deutschen Friedhofskultur (VFFK) initiiert das Kuratorium die Aktion “zukunft-friedhof.jetzt“. Es geht darum, Städte und Gemeinden einen Antrag mit Fragebogen zuzusenden. Darin werden wichtige Parameter der Zukunftssicherung von Friedhöfen abgefragt.


Die Aktion verfolgt dabei gleich mehrere Zielsetzungen: Im Kern geht es zunächst darum, die politische Diskussion in den Gemeinden zu dem Thema anzustoßen. Durch die Antworten wird ein bundesweites Stimmungsbild gezeichnet. Dies kann auch dazu dienen, den beteiligten Städten und Gemeinden aufzuzeigen, wie sie im bundesweiten Vergleich abschneiden. Und nicht zuletzt sollen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen durch den Fragebogen auf wichtige Aspekte der Friedhofskultur aufmerksam gemacht werden wie den grünpolitischen, sozialen oder auch kulturellen Wert der Friedhöfe.


Die Anfrage an die Städte und Gemeinden ist so aufgebaut, dass zum einen offene Fragen gestellt, zum anderen aber auch Multiple-Choice Antworten erbeten werden. Letztere liefern dann auch vergleichbare Daten für eine bundesweite Auswertung. Zu den Fragen gehören beispielsweise: „Halten Sie Friedhöfe für einen unverzichtbaren Bestandteil der kommunalen Grün- und Freiflächenpolitik?“ „Sind Friedhöfe aus Ihrer Sicht auch als Orte der Stadt- und Erinnerungsgeschichte unverzichtbar?“ „Halten Sie es für notwendig, dass Friedhofsträger und am Friedhof tätige Gewerke in politische Entscheidungsprozesse, die das Bestattungswesen und den Friedhof betreffen, verbindlich eingebunden werden?“ Der aktuelle Entwurf des Antrags steht hier zum Download bereit.


Die Aktion „zukunft-friedhof.jetzt“ wird als sogenannte Bürger- bez. Einwohneranträge initiiert. Diese sind in den Landesgesetzen als verbindliche Anträge der Menschen vor Ort festgeschrieben, mit denen sich die Städte und Verwaltungen beschäftigen und innerhalb von sechs bis acht Wochen antworten müssen. Deshalb verbindet die Aktion die grundlegenden Fragen zur Zukunftssicherung der Friedhöfe auch mit drei konkreten Anträgen. Diese sind: „Förderung des immateriellen Kulturerbes Friedhofskultur“,  „Nachhaltige Senkung der Friedhofsgebühren“ und „Transparente Bürgerbeteiligung“.

 

Die Anträge sollen möglichst vielen Städten zeitgleich Anfang Januar 2026 zugestellt werden. Bis dahin hoffen die Innitiatoren, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürgerbeteiligen. Zur Teilnahme steht ein kurzer Anmeldebogen hier bereit.

Mitmachen – So einfach geht es!

 

Grundvoraussetzung ist, dass die Beteiligten in der Stadt bzw. Gemeinde, die sie anfragen möchten, ihren ersten Wohnsitz haben.


  1. Für die Aktion anmelden: Dazu gibt es einen Online-Anmeldung hier bzw. beim VFD oder VFFK. Die Anmeldung dient auch dazu, Doppelanträge zu bündeln.
  2. Start der Aktion ist für Anfang Januar 2025 geplant. Der lange Vorlauf dient dazu, möglichst viele Städte und Gemeinden einbinden zu können. Zum Start bekommen die Angemeldeten den Fragebogen zugesendet. Zugleich stellen die Initiatoren personalisierbare Vorschläge für das Anschreiben bzw. die juristisch richtige Formulierung zur Verfügung, die in den Bundesländern eine Beantwortung erzwingt.
  3. Sobald die Städte- und Gemeinden geantwortet haben, werden die Ergebnisse an das Kuratorium übermittelt und dort bundesweit ausgewertet.
  4. Zu einem noch nicht festgelegten Stichtag Anfang 2026 erhalten alle Teilnehmenden die bundesweiten Ergebnisse und vorbereitete Presseunterlagen, um die Ergebnisse vor Ort präsentieren zu können und so die öffentliche Diskussion zur Zukunft der Friedhöfe zu intensivieren.

 

Bürger- und Einwohneranträge

Alle Landesgesetze ermöglichen Bürgern, sich mit Anregungen an die jeweiligen Gemeinderäte zu wenden und somit Einfluss auf die kommunale Politik zu nehmen. Diese Bürger- oder Einwohneranträge müssen vor den Städten und Gemeinden beantwortet werden.


■ Baden-Württemberg: § 20a Gemeindeordnung (Bürgerversammlung) und § 20b

Gemeindeordnung (Bürgerantrag)

Bayern: Art. 18 Gemeindeordnung (Bürgerantrag)

Berlin: § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (Bürgerantrag)

Brandenburg: § 16 Kommunalverfassung (Einwohnerantrag)

Bremen: § 23 Bremische Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Hamburg: § 32 Bezirksverwaltungsgesetz (Einwohnerantrag)

Hessen: § 8a Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Mecklenburg-Vorpommern: § 20 Kommunalverfassung (Einwohnerantrag)

Niedersachsen: § 22 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (Einwohnerantrag)

Nordrhein-Westfalen: § 24 Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Rheinland-Pfalz: § 17 Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Saarland: § 21 Kommunalgesetzbuch (Einwohnerantrag)

Sachsen: § 24 Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Sachsen-Anhalt: § 16 Kommunalverfassung (Einwohnerantrag)

Schleswig-Holstein: § 16 Gemeindeordnung (Einwohnerantrag)

Thüringen: § 15 Thüringer Kommunalordnung (Einwohnerantrag)

(Angaben ohne Gewähr)

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